Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung unserer AGB
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden
Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden
auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei
uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist
ausschließlich maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und
sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Teilleistungen
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor, sofern dies
unter Berücksichtigung dessen Interessen für den Kunden zumutbar ist.
§ 4 Preise
Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten sind freibleibend.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, soweit die Sendung an den
Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager
verlassen hat trägt gottschalk-tresore.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag
unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk
verlässt.
Verlangt der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des
Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung des Änderungsverlangens. Zu Teillieferungen und Teilleistungen
sind wir berechtigt.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der
höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung/Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. hoheitliche
Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung (z.B. Feuer,
Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig,
ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder einem
sonstigen Dritten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine
Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist
leisten wollen. Er kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessen Frist
insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum
Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw.
Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Die Kosten der Umverfügung
bei Annahmeverweigerung durch den Kunden trägt der Kunde.
§ 7 Zahlung
Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig.
Dies gilt auch für Teillieferungen gemäß § 3. Skontogewährungen und die
Einräumung von Zahlungszielen bleibt gesonderter Absprache vorbehalten.
§ 8 Gewährleistung
Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen behalten wir uns
vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und sich die Ware für die
nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
Für eventuelle Mängel leisten wir, sofern der Empfänger Unternehmer im
Sinne von § 14 BGB ist, nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der ihm
unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit auf offensichtliche
Mängel zu untersuchen. Die insoweit feststellbaren Mängel sind
unverzüglich, spätestens 14 Tage ab Erhalt, schriftlich gegenüber
Gottschalk zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfallen jegliche Ansprüche
wegen solcher Mängel (Ausschlussfrist).
Im übrigen beträgt die Ausschlussfrist ein Jahr.
Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir entweder
die mangelhafte Ware zurücknehmen und durch einwandfreie ersetzen oder eine
Nachbesserung durchführen.
Sofern sich aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen
nicht ein anderes ergibt, gilt eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit
dem zweiten erfolglosen Versuch fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der
Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
1. es handelt sich um solche im Zusammenhang mit der Verletzung von
Leben, Körper,
Gesundheit oder es liegt ein grobes Verschulden von Gottschalk vor.
2. betreffend den Mangel liegt eine Beschaffenheitsgarantie von Gottschalk
vor oder ein Fall des arglistigen Verschweigens.
Gibt der Kunde uns bzw. einem von uns zu benennenden Dritten nach
entsprechender Aufforderung die beanstandete Ware nicht heraus, sind wir
berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern, und haben darüber hinaus
Anspruch auf Ersatz der uns durch die Nichtherausgabe entstehenden
Aufwendungen und sonstigen Vermögensnachteile.
§ 9 Verbrauchsgüterkauf
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, regeln sich dessen
Ansprüche gemäß §§ 474 ff. BGB.
Der Anspruch auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, er
beruht auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einem groben
Verschulden von Gottschalk. Entsprechendes gilt, sofern eine
Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde oder ein Mangel arglistig
verschwiegen wird.
§ 10 Haftung
Wir haften mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für unsere
Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B.
Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche, Einlösung von Schecks und
Wechseln, etc.), einschließlich der künftig entstehenden und bedingten
Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumvorbehaltes
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die
Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde
von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält bis der
Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Veräußert der Kunde den
Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt dem Lieferanten seine künftigen
Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten -
einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber
ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert,
so tritt uns der Kunde mit Vorrang gegenüber den übrigen Forderungen
denjenigen erstrangigen Teil der Forderung ab, der betragsmäßig dem Preis
des Liefergegenstandes entspricht.
Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung
unserer Saldoforderung. Wertmäßig legen wir dabei den jeweiligen
Rechnungswert zuzüglich eines Sicherheitenaufschlages
in Höhe von 20% zu Grunde. Der Sicherheitenaufschlag
bleibt jedoch außer Ansatz, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten (Verkaufswert der
gelieferten Waren) unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 12 Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von uns
nicht bestritten werden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
§ 14 Rücktritt
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über
seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die
Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die
Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel,
Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung,
Nichtversicherbarkeit bei der Hermes-Kreditversicherung etc.) bzw.
hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs-
bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren gestellt wird.
§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden
Rechtsverhältnis - auch aus Wechseln und Schecks - ist das Amts- bzw. das
Landgericht Wiesbaden örtlich zuständig. Erfüllungsort für unsere
Lieferungen und Leistungen ist unsere Betriebsstätte in Wiesbaden.
Die vorstehende Vereinbarung des Gerichtsstandes und Erfüllungsortes gilt
nicht, soweit der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
§ 16 Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische
Klausel
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein
wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder
werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
§ 17 Widerrufs- und Rückgaberecht bei
Fernabsatzverträgen Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem
Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird -
auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Die Rücksendung oder der Widerruf ist zu richten an:
gottschalk-tresore.de
Franz Gottschalk GmbH
Geschäftsführer: Andreas und Wolfgang Gottschalk
Storchenallee 47
65201 Wiesbaden
Fax: 0611 / 25 6 85
E-Mail: gottschalk-wiesbaden@t-online.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen
Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur
leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über
die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder
der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Franz Gottschalk GmbH
Sitz: Wiesbaden · HRB 8177 Amtsgericht Wiesbaden
Geschäftsführer: Wolfgang & Andreas Gottschalk
Ust. IdNr. DE 113845470
Storchenallee 47
D- 65201 Wiesbaden
Telefon +49 (0) 611 23012 Zentral
Telefax +49 (0) 611 23013 Verkauf
Telefax +49 (0) 611 25685 Verkauf/ Kundendienst
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e-mail: info@gottschalk-tresore.de
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